Aufnahmen von Auto-Minikameras können bei Unfällen als Beweis vor Gericht verwendet werden. Dies entschied der Bundesgerichtshof in Karlsruhe. Überraschend ist das Urteil, weil es datenschutzrechtliche Bedenken gab. Versicherungen sind derweil noch skeptisch.
Urteil aus Karlsruhe – Dashcam-Videos als Beweismittel vor Gericht zulässig
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